(openPR) - Sofern seitens gewisser Anleger - Kanzleien ausführt wird, dass Klagen von EuroPlan – Anlegern u.a. gegen die Röbke & Partner Finanzmakler GmbH geführt wurden bzw. werden, ist zur Vollständigkeit auf folgendes hinzuweisen:
Bislang wurden sämtliche gegen die Röbke & Partner Finanzmakler GmbH im Zusammenhang mit dem EuroPlan geführten Klagen gewonnen ( erstinstanzlich ) bzw. in der Berufungsinstanz mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen. Dieser Trend scheint sich fortzusetzen. Auch bei zwei derzeit anhängigen Berufungsverfahren hat der jeweilige Senat zwei verschiedener Oberlandesgerichte verlauten lassen, dass – nach der derzeitigen Einschätzung – voraussichtlich mit einer Zurückweisung der Berufung mangels Erfolgsaussicht zu rechnen ist. Insbesondere aufgrund des von der Röbke & Partner Finanzmakler GmbH hinsichtlich des EuroPlans verwendeten Beratungsprotokolls gingen sämtliche involvierten Gerichte bislang deutschlandweit übereinstimmend von einer ordnungsgemässen bzw. sogar überobligatorischen Aufklärung aus.
Bemerkenswert hinsichtlich des Vorgehens gewisser Anleger - Kanzleien ist, dass auf diesen Umstand mit keinem Wort hingewiesen wird, sondern ein Vorgehen gegen die Röbke & Partner Finanzmakler GmbH ( ggf. neben der Clerical Medical Investment Group Ltd. bzw. den finanzierenden Banken ) als erfolgsversprechend dargestellt wird. Neben der Tatsache, dass bislang kein einziges Verfahren eines EuroPlan – Anlegers gegen die Röbke & Partner Finanzmakler GmbH gewonnen wurde, sollte auch der Umstand, dass im September diesen Jahres über das Vermögen der Röbke & Partner Finanzmakler GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bei dem jeweiligen Anleger ernsthafte Zweifel hervorrufen, ob ein Vorgehen gegen die Röbke & Partner Finanzmakler GmbH in juristischer Hinsicht erfolgsversprechend bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist.
Feststeht jedenfalls, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Röbke & Partner Finanzmakler GmbH nicht auf verlorene EuroPlan – Prozesse und damit einhergehende Schadensersatzforderungen zurückzuführen ist. Festzuhalten ist des weiteren, dass von diversen Rechtsanwälten über das gesamte Bundesgebiet verstreut mannigfaltige Aussagen betreffend einem Vorgehen gegen Röbke & Partner Finanzmakler GmbH getätigt wurden, diesen jedoch mit ihrer Vorgehensweise keinerlei Erfolg beschieden war.
Aus diesen Gründen sei an dieser Stelle denjenigen EuroPlan – Anlegern, welche mit dem Verlauf ihrer Anlage - und insbesondere der hierbei gezeichneten Clerical Medical Police - unzufrieden sind, angeraten, sich nicht auf sämtliche Anpreisungen von Rechtsanwälten zu verlassen, welche sich auf dem Gebiet des Bank – und Kapitalmarktrechts tummeln.
Aufschlussreich dürfte vielmehr ein Informationsaustausch mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Röbke & Partner Finanzmakler GmbH, Herrn Rainer Röbke, sein. Dies insbesondere deswegen, weil ein beträchtlicher Teil der Rechtsanwälte aus dem Bank – und Kapitalmarktrecht in den vergangenen Monaten auf den ehemaligen Geschäftsführer der Röbke & Partner Finanzmakler GmbH – bzw. die die Röbke & Partner Finanzmakler GmbH in den EuroPlan – Prozessen vertretende Rechtsanwältin Andrea Bolvary - zugegangen sind, mit dem Ziel von diesen Informationen sowie Unterstützung in Anbetracht von geplanten Anlegerprozessen zu erhalten. Für Rückfragen stehen Herr Rainer Röbke ( e-mail: ) sowie Frau Rechtsanwältin Andrea Bolvary ( Telefon 08331 – 640 79 45, e- mail: ) gerne zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bolvary ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei, die sich seit nun mehr über 3 Jahren auf fremdfinanzierte Kapitalanlagen bzw. Rentenmodelle konzentriert.
Kennzeichnend für die Kanzlei Bolvary ist, dass neben dem Vorhandensein von einschlägigem Fachwissen auch sämtliche Prozesse in diesem Bereich bislang erfolgreich geführt wurden.
Derzeit werden eine Vielzahl von Anlegern betreut, welche Ansprüche gegenüber britischen Lebensversicherungen – insbesondere der Clerical Medical Investment Group Ltd. - geltend machen.
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