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15.10.2008 - 17:05
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Türkei / Deutschland - Meinungsdisziplinierung und Unterdrückung im Schwerpunktland der Frankfurter Buchmesse

Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Temel Demirer: Strafverfolgung des Schriftstellers wegen "Herabsetzung des Türkentums" nach § 301 des türkischen StGB. Bild: pirsultan.net
Temel Demirer: Strafverfolgung des Schriftstellers wegen "Herabsetzung des Türkentums" nach § 301 des türkischen StGB. Bild: pirsultan.net
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(openPR) - IGFM: Paragraph 301 abschaffen, Tarsus-Kirche erlauben und Aramäisch anerkennen!


Frankfurt am Main – Auf der am 15. Oktober beginnenden Frankfurter Buchmesse, deren diesjähriger Schwerpunkt die Türkei ist, will sich - laut Kultusminister Ertugrul Günay - sein Land "vielfältig" und offen präsentieren. Gleichzeitig aber werden in der Türkei die Meinungsfreiheit durch Gummiparagraphen des Strafgesetzbuches ausgehebelt und das christliche Kulturerbe unterdrückt. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert die fortbestehenden Menschenrechtsmissachtungen in der Türkei.

Orhan Pamuk, der diesjährige Buchmessen-Festredner und Literatur-Nobelpreisträger, musste die Unterdrückung der Meinungsfreiheit am eigenen Leib erfahren. Er wurde wegen angeblicher "Herabsetzung der türkischen Identität und des Türkentums" nach § 301 des türkischen Strafgesetzbuches angeklagt. Erst nach internationalen Protesten wurde das Verfahren gegen ihn im Januar 2006 eingestellt.

Der im Frühjahr 2008 durch den Ausdruck "Beleidigung der türkischen Nation" geringfügig modifizierte Gesetzesartikel hebelt die Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei systematisch aus. Derzeit werden über 150 auf § 301 des türkischen StGB basierende Verfahren geprüft und durchgeführt. Unter den Angeklagten ist der Autor Temel Demirer, gegen den wegen öffentlichen Bekenntnisses zum Völkermord der Türkei an den Armeniern im Jahr 1915 ermittelt wird. Die IGFM fordert die Abschaffung dieses Gesetzesartikels.


Unterdrückung christlichen Kulturerbes

Ein weiterer Verstoß gegen die Menschenrechte besteht in der Unterdrückung des fast 2000 Jahre alten christlichen Kulturerbes in der Türkei. Seit 1997 verbieten die türkischen Behörden den Unterricht der aramäischen Sprache in den Klöstern des Tur Abdin (Südost-Türkei). Trotz der Bitten von Politikern und Bischöfen lehnt die türkische Regierung auch im Paulus-Jahr die Errichtung einer Kirche im Paulus-Geburtsort Tarsus ab. Außerdem verhindern die türkischen Behörden die Wiedereröffnung des seit 1971 geschlossenen Priesterseminars der griechisch-orthodoxen Kirche auf der Prinzeninsel Heybeli. Der jüngste Vorstoß des Ausschussvorsitzenden des türkischen Parlaments, Necati Birinci, zur Türkisierung von Ortsnamen ist ein weiterer Schlag gegen die von Minister Günay gelobte „Vielfalt“.

Anlässlich der Eröffnung der Buchmesse fordert die IGFM die Türkei zur uneingeschränkten Ratifizierung des "Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte" unter Einbeziehung des "kulturellen Minderheitenartikels 27" auf. "Auch Christen müssen in der Türkei uneingeschränkt ihre Kultur leben können, denn sonst wäre der EU-Kandidat ein islamischer und nationalistischer Club", so Walter Flick, Referent für Religionsfragen der IGFM.

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
IGFM - Deutsche Sektion e.V.
Borsigallee 9, D - 60388 Frankfurt/Main
Tel.: 069-420108-0, Fax: 069-420108-33
eMail:
eMail:
www.igfm.de
www.menschenrechte.de

Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.

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