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15.10.2008 - 17:53
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Arbeitnehmervertretung der Unternehmung Stadt Hanau ist tarifpolitisches Neuland

Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG)
(openPR) - Tarifpolitisches Neuland betritt die Unternehmung Stadt Hanau mit einem Vertragswerk, das die Beteiligung aller Betriebs- und Personalräte in ihren Eigenbetrieben, Eigengesellschaften und Dienststellen regelt. „Wir sind die erste deutsche Stadt, die einen solchen Tarifvertrag verbindlich und rechtssicher abschließt“, streichen Oberbürgermeister Claus Kaminsky, ver.di-Bezirksgeschäftsführer Eberhard Lorenz und Michael Schweitzer, Geschäftsführer der BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG), in einer gemeinsamen Erklärung heraus.
Mehrere Städte – darunter Kassel, Braunschweig und Solingen – haben zwar Runde Tische eingerichtet, damit deren Arbeitnehmervertretungen gemeinsam auftreten. Aber dort haben die Betriebs- und Personalräte nur beratende Funktion.
In Hanau dagegen ist es gelungen, die Einflussnahme ähnlich wie in Wirtschaftskonzernen mit ihren Konzern- oder Gesamtbetriebsräten zu regeln. Während dort das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung regelt, ging es in der Unternehmung Stadt Hanau darum, die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und der Hessischen Personalvertretungsgesetzes zu harmonisieren. „Wir erreichen mit dem Tarifvertrag eine neue Qualität der betrieblichen Mitbestimmung“, betonen Kaminsky, Lorenz und Schweitzer.
Eng abgestimmt mit den Betriebs- und Personalräten, nahm die Gewerkschaft ver.di vor einem Dreivierteljahr die Verhandlungen mit dem OB und der BHG auf. Ver.di forderte eine gemeinsame Konzern-Beschäftigtenvertretung. Dieses Ziel zu erreichen, dabei beriet Professor Dr. Manfred Löwisch (Freiburg), einer der führenden deutschen Arbeitsrechtler, die Verhandlungsführer.
In der Praxis folgt aus dem Tarifvertrag beispielsweise, dass Entscheidungen des Magistrats oder der BHG mit Auswirkungen auf alle oder mehrere städtische Betriebe nicht mehr an verschiedene Arbeitnehmervertretungen zu kommunizieren sind. Darüber hinaus eröffnet die gemeinsame Vertretung der Beschäftigten der Unternehmung Stadt Hanau die Chance, Initiativen für einheitliche Regeln in allen Betrieben zu ergreifen. Dazu zählen beispielsweise betriebsübergreifende Fragen der Lohngestaltung, allgemeine Grundsätze für das betriebliche Vorschlagswesen oder Grundsätze dafür, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten.
In die gemeinsame Arbeitnehmervertretung entsendet jeder Betriebs- und Personalrat ein oder mehrere Mitglieder in den Gemeinsamen Ausschuss. Zusätzlich sind die Jugend- und Schwerbehindertenvertretungen mit eingebunden. Den Vorsitz übernimmt zunächst verdi-Bezirksgeschäftsführer Eberhard Lorenz. Der Gemeinsame Ausschuss nimmt noch in diesem Monat seine Arbeit auf.


BeteiligungsHolding Hanau GmbH
Ulanenplatz 5, 63452 Hanau
Telefon 06181/1801610; www.bhg-hanau.de
Presse: Joachim Haas-Feldmann, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, Tel. 06181/295266 oder 0151/16156726, Fax: 06181/2951932

Die BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG) ist die Dachgesellschaft von mehr als einem Dutzend städtischer Eigenbetriebe und Gesellschaften in der Brüder-Grimm-Stadt Hanau. Dazu zählen beispielsweise: Klinikum, Stadtwerke, Nahverkehrsunternehmen HSB, Congress Park Hanau und Baugesellschaft Hanau. BHG und Stadtverwaltung machen die Unternehmung Stadt Hanau aus. Die beschöäftigt insgesamt fast 4000 Menschen und ist damit größter Arbeitgeber in der Stadt.

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